Versagungsgrund

Wer zuletzt lacht.

Der rechtskräftig festgestellte Versagungsgrund verbaut den Weg zum Schuldenerlass.

Die Versagungsgründe bringen die Pflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren auf den Punkt – wenn das Ziel die Restschuldbefreiung ist.

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Pflichten

Die Pflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren liegen bei nachfolgenden Themen:

Verletzt der Schuldner diese Pflichten, kann die Restschuldbefreiung versagt werden.

Also: Es geht um was

Der Versagungsgrund formuliert also die Erwartung des Gesetzgebers an die Redlichkeit des Schuldners.

Weil es um etwas geht, sind alle Versagungsgründe und Obliegenheitsverletzungen abschließend in der Insolvenzordnung (InsO) aufgezählt.

Schuldner und Gläubiger sollen wissen, woran sie sind. Haben Sie Fragen?

Bis zur Schlusstermin im Insolvenzverfahren/Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit wird die Pflichtverletzung als Versagungsgrund bezeichnet, danach heißt sie Obliegenheitsverletzung. So oder so ist die Pflichtverletzung der Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung.

Arbeit

Der Insolvenzschuldner soll arbeiten.

Ihn trifft eine Erwerbsobliegenheit gemäß § 287b InsO. Wenn er arbeitslos ist oder nur in Teilzeit arbeitet, soll er sich um eine Vollzeitbeschäftigung bemühen. Wie verhält es sich mit mehreren Einkünften, lohnen sich Überstunden und ist der Minijob hinzuzurechnen? Was sollte bei einem Arbeitgeberwechsel beachtet werden und wann ist Selbstständigkeit ein Segen, was ist ein fiktives Gehalt und was kann ich mir davon kaufen? Trifft auch den Altersrentner die Erwerbsobliegenheit, darf ich ein Studium beginnen, trotz laufenden Insolvenzverfahrens und dem Ziel der Restschuldbefreiung?

Tod

Erben in der Insolvenz.

Erben ist ein höchstpersönliches Recht. Kein Gläubiger soll auf das Erben des Schuldners spekulieren. Sie müssen eine Erbschaft nicht annehmen. Sie müssen auch einen Pflichteil nicht einklagen. Was passiert, wenn Sie den Pflichtteil später geltend machen wollen – kommt darauf an.

Straftaten

Der Insolvenzschuldner soll seine wirtschaftliche Situation nicht kriminell herbeiführen und sich dann durch das Recht auf die Restschuldbefreiung aus dem Staub machen können.

Insolvenzstraftaten versperren – für eine gewisse Zeit – den Anspruch auf die Restschuldbefreiung. Auf die Rechtskraft kommt es bei den Bankrottdelikten an. Nicht unbedingt auf die Rechtskraft kommt es an, wenn Sie im Vorfeld mit falschen Angaben einen Kredit erlangten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln bezogen oder Leistungen an öffentliche Kassen vermieden haben. Ob Sie als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft wegen Insolvenzverschleppung verurteilt sind, spielt für die Frage der Restschuldbefreiung hingegen keine Rolle.

Erreichbarkeit

Ist einmal die Zuständigkeit des deutschen Insolvenzgerichts begründet, können Sie leben und arbeiten, wo sie wollen. Nur erreichbar müssen sie sein: Jeden Umzug und jeden Arbeitgeberwechsel haben Sie unverzüglich der Insolvenzverwaltung und dem Insolvenzgericht mitzuteilen.

Schlamperei

Die Kopfnoten im Insolvenzverfahren. Sie steckten in der Krise und wollten den entscheidenden Schritt nach vorne gehen. Die Angaben im Insolvenzantrag sind trotzdem sorgfältig zu machen, auch wenn Ihnen der Kopf wo anders stand.

Kooperation

Burnout ist eine Krankheit. Sie muss aber belegt sein, sonst heißt es, bei der Stange zu bleiben – nur Dabeisein zählt nicht.

Konsum

Mit vollen Händen ausgeben in der Krise soll nicht sein. Unter Wert in der Krise verkaufen kann auch eine Verschwendung sein.

In der Wirkung wie ein Versagungsgrund

Die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung gem. § 4c InsO ist kein Versagungsgrund im eigentlichen Sinn. Faktisch aber führt sie zum gleichen Ergebnis, wenn der Nachschuss der Verfahrenskosten nicht gelingt.

Sperrfristen

Ein redlicher Schuldner sein und trotzdem mehrmals wirtschaftlich scheitern – dass konnte sich der Gesetzgeber offenbar nur schwer vorstellen. Nach erlangter Restschuldbefreiung kann ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung nach 10 Jahre gestellt werden.

Sonstige Sperrfristen von 5 oder 3 Jahren sind in der Insolvenzordnung geregelt, wenn Sie – zum Beispiel wegen einer Bankrottstraftrat – rechtskräftig verurteilt sind.

Die vom Bundesgerichtshof entwickelte Sperrfrist von 3 Jahren in sonstigen Fällen ist in die aktuelle Gesetzesfassung kaum übernommen worden, vgl. aber BGH IX ZB 92/16.

Grundsätzliches

Die Versagungsgründe unterscheiden sich nach den Verfahrensabschnitten.

Manche Pflichten sind schon im Vorfeld der Krise relevant, die meisten Versagungsgründe gelten im eröffneten Insolvenzverfahren und in der sogenannten Wohlverhaltensphase bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung

Der Versagungsgrund ist etwas anderes als die “Anmeldung einer Forderung aus dem Grund der vorsätzlich unerlaubten Handlung”. Letztere betrifft nur die jeweilige Forderung und verhindert nicht den Schuldenerlass im Übrigen.

Insolvenzgericht und Insolvenzverwaltung

Erst wenn in einen Versagungsantrag der Versagungsgrund glaubhaft gemacht ist, prüft das Insolvenzgericht, ob in der Reichweite einzelner Versagungsgründe ein konkretes Verhalten liegt und wie die Grenzen der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Schuldners zu definieren sind.

Von Amts wegen entscheidet das Insolvenzgericht nur, wenn “schon der allgemeine Rahmen” nicht passt. Die “Suppe dem Schuldner versalzen” kann das Insolvenzgericht aus eigenem Antrieb nach der Insolvenzordnung nicht.

Eine vorsorgliche Befragung des Gerichts durch den Schuldner ist grundsätzlich nicht möglich.

Zwar bestehen Belehrungspflichten auf gerichtlicher Seite, aber nie gingen diese soweit, dass das Gericht den Schuldner beraten könnte. Wie auch, müsste es im weiteren Verlauf ja über seine eigene Beratung richten.

Zum glaubhaft gemachten Versagungsgrund wird die Insolvenzverwaltung regelmäßig gehört, aber die Verantwortung der Entscheidung zur Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung liegt und bleibt beim Insolvenzgericht alleine.

Mit anderen Worten, am Ende kann die Insolvenzverwaltung zwar “etwas sagen”, aber “etwas machen” gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts kann sie grundsätzlich nicht. Trotzdem kann sie dem Insolvenzschuldner das Leben schwer machen. Das liegt dann am Spannungsdreieck zwischen ausschließlicher Verantwortlichkeit gegenüber dem Insolvenzgericht und Stellung des Schuldners im Übrigen.

Fazit

Dem redlichen Schuldner wird durch das Reschuldbefreiungsverfahren – in Verbindung mit dem Insolvenzverfahren – Gelegenheit gegeben, sich von seinen Schulden zu befreien.

Alle Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung stehen in der Insolvenzordnung (InsO).

Ob ein relevanter Versagungsgrund vorliegt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Glück und Pech liegen oft dicht beieinander.

Stellt das Insolvenzgericht den Versagungsgrund endgültig fest, können die Schulden im laufenden Verfahren nicht mehr erlassen werden. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses lässt sich das Blatt im Einzelfall wenden.

Nach dem Schlusstermin werden die Versagungsgründe als Obliegenheitsverletzung bezeichnet. In beiden Fällen werden relevante Pflichtverletzungen beschrieben.

Was passiert einem unredlichen Schuldner? In manchen Fällen nichts, in anderen alles.

Es ist Sache der Insolvenzgläubiger, die Redlichkeit des Schuldner zu hinterfragen. Die Insolvenzverwaltung trifft grundsätzlich nur eine Berichtspflicht.

Dem Gericht sind die Hände gebunden, solange kein Antrag der Gläubiger gestellt ist. Das mag dem einem oder anderen Gericht im Einzelfall schwer fallen, dürfte aber beim Blick auf die Zielsetzung des Verfahrens und in die Insolvenzordnung unstreitig sein.

Wenn es die Gläubiger (schon) nicht kümmert, kann es nicht sinnvoll sein, ein Restschuldbefreiungsverfahren endlos zu wiederholen, was aber letztlich die Folge einer versagten Restschuldbefreiung ist.

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