Gleichbehandlung

Kein primus inter pares.

Kein Erster unter Gleichen, ein Insolvenzgläubiger soll keinen Sondervorteil erhalten. Aber auf die Details kommt es an. Wenn Sie aus dem unpfändbaren Anteil Ihres Einkommens zahlen, entsteht den Insolvenzgläubiger grundsätzlich kein Nachteil. Und ob ein Vorteil nicht die Kehrseite eines Nachteils sein muss, damit hat sich der BGH bereits beschäftigt.

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