Anwaltskosten

Wenn kein Rat teurer ist als ein guter.

Effiziente Lösungen mit Erfahrung aus mehr als 20 Jahren in eigener Kanzlei.

Kosten für den Schuldner

Alles soll im Rahmen bleiben. In allen Fällen schließen wir vorher eine Vergütungsvereinbarung ab.

Gerichtskosten fallen in der Regel keine an.

Kostenfrei

Den Sachverhalt schildern Sie uns gerne unverbindlich und kostenfrei.

Beratung

Kosten der orientierenden Beratung bei der Verteidigung gegen den Versagungsantrag:

Für die Bewertung einzelner Risiken, wenn ein Versagungsantrag (noch) nicht vorliegt, aber Pflichtverletzungen im Raum stehen, fragen Sie bitte unverbindlich an.

Vertretung

Kosten der außergerichtlichen/gerichtlichen Vertretung bei einem (drohenden) Versagungsantrags:

Kosten der gerichtlichen Vertretung für Ihr Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren: gerne sprechen Sie uns an.

Idealerweise vermeiden wir von Anfang an die Thematik Versagung der Restschuldbefreiung konsequent.

Die Höhe der Vergütung hängt vom Einzelfall ab und kann die gesetzlichen Gebühren übersteigen.

Alle Angaben verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

Vorschüssigkeit

Wie wir uns einig werden.

Kosten für den Gläubiger

Geht es zunächst nur um die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle oder soll konkret der Versagungsantrag vorbereitet werden?

Kostenfrei

Den Sachverhalt schildern Sie uns gerne unverbindlich und kostenfrei.

Forderungsanmeldung

Wir melden die Forderung zur Insolvenztabelle an.

Und prüfen im weiteren Verlauf, ob Ansatzpunkte für einen Versagungsgrund beim Insolvenzschulnder (als natürliche Person) vorliegen.

Die Kosten für den Versagungsantrag stellen wir zurück, bis Anhaltspunkte für die Unredlichkeit der Schuldners vorliegen.

Wir treffen erst dann eine gesonderte Vereinbarung für den Versagungsantrag.

Beispielsrechnungen nach RVG:

Versagungsantrag

Die Anwaltskosten werden individuell vereinbart.

Die Wirtschaftlichkeit aller Beteiligten halten wir im Blick.

Das Prozesskostenrisiko im Übrigen ist regelmäßig gering.

Beratung und Vertretung

Gutes Geld schmeißt man schlechtem nicht hinterher, heißt es.
Nur in Sachen Versagungsantrag sinkt schnell das ganze Schiff. Das muss man in Betracht ziehen.

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