Verschwendung

Mit vollen Händen.

Alles Geld verspielen um mit dem Einsatz alles gewinnen und die Schulden bezahlen zu können, ist keine gute Idee.

Ausgaben in der Krise

Wenn Sie im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch vereitelt haben, dass Sie Vermögen verschwendet haben, stellt dies einen Versagungsgrund gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO dar.

Verschwendung ist:

Einzelfälle

Eine Verschwendung kann auch vorliegen, wenn Sie auf fremde Abzahlungskäufe geleistet haben oder ein Grundstück zum Nachteil der Gläubiger und ohne erkennbaren Vorteil belastet haben, vgl. BGH IX ZB 169/10.

Die Übertragung einer gepachteten Gaststätte an eine Freundin des Schuldners kann die Verschwendung begründen, wenn der Schuldner Kenntnis von einem zweiten, um rund TEUR 10 bis TEUR 15 höheren Angebot hatte, vgl. BGH IX ZB 11/12.

Der Nachteil für die Gläubigergesamtheit durch die Verschwendung muss nach den Grundsätzen der ZPO glaubhaft gemacht werden, vgl. BGH IX ZB 98/03.

Hingegen ist die bloße Verursachung wiederholter Prozesskosten nicht unbedingt eine Verschwendung, vgl. BGH IX ZA 45/09.

Auch das Bezahlen von Schulden bei bestehender Zahlungsunfähigkeit begründet für sich nicht die Unredlichkeit des Schuldners in dem Vorwurf einer Verschwendung, vgl. BGH IX ZB 141/08.

Sichert der Schuldner mit dem Verzehr von Vermögenswerten den Unterhalt seiner Familie, liegt darin keine Verhaltensweise, die unsinnig und nicht nachvollziehbar ist, vgl. BGH IX ZB 24/06.

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