Aktuell

Nur Neues.

Ausschließlich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Und Informationen zur Neuregelung der Verfahrensdauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Schneller zur Restschuldbefreiung

Die Änderung der Verfahrensordnung zur Restschuldbefreiung sieht zwei wesentliche Punkte vor:

  1. Verkürzte Verfahrensdauer auf drei Jahre.
  2. Weiterhin: Keine Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen.

Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pademiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht wurde am 17.12.2020 im Bundestag beschlossen und am 30.12.2020 verkündet.

Entscheidungen des BGH

Aktuellste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Restschuldbefreiung.

  1. Beschluss vom 22.05.19: Rechtsbeschwerde, BGH IX ZA 7/19,, gegen die Versagung der Restschuldbefreiung.
  2. Urteil vom 21.02.19: Selbstständigkeit, BGH IX ZR 246/17, in der Insolvenz und die freigabeähnliche Erklärung gemäß § 35 Abs. 2 InsO.
  3. Beschluss vom 20.12.18: Direktversicherung, BGH IX ZB 8/17 im Insolvenzbeschlag.

264 Entscheidungen bis einschließlich 2020 finden Sie unter Versagungsgrund und Obliegenheitsverletzung.

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